Gesetze Sunagakure no Satos
§0 Das höchste Gebot im Dorf ist ein friedliches Zusammenleben.
§1 Anweisungen von Ranghöheren Dorfmitgliedern gilt es Folge zu leisten, insofern sie nicht gegen Gesetze oder gegen den gesunden Menschenverstand verstoßen.
§2 Kampfhandlungen im Dorf sind strengstens untersagt, solange sie keinem Trainingszweck dienen oder sie Bestandteil einer Mission sind.
§3 Mutwillige Zerstörungen des Dorfes sind strengstens untersagt.
§4 Das Dorf ist zu beschützen, insofern keine andere Anweisung des Kazekage vorliegt. Trotzdem sollte dabei das Leben nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden.
§5 Im Falle einer Kampfhandlung im Dorf sind Frauen, Kinder und Zivilisten, sowie ältere Bürger zu evakuieren. Kunoichi sind nicht zu evakuieren, sie kümmern sich genau wie männliche Shinobi darum, die Ordnung im Dorf aufrecht zu erhalten.
§6 Straftaten sind den Ansatsu-sha oder direkt dem Kazekage zu melden. Daraufhin wird der Sachverhalt überprüft und verfolgt.
§7 Alleingänge sind strengstens untersagt. Das Dorf zu verlassen ist nur mit Einwilligung des Kazekage oder mit einer Mission erlaubt, die aus dem Dorf führt. Anderweitig muss damit gerechnet werden, dass der Ninja abtrünnig ist.
~ Alle Straftaten werden nach einer Anhörung im angemessenen Strafmaß bestraft.
~ Der Kazekage und der Ältestenrat behalten sich vor, Gesetze im Sinne Sunagakures zu ändern, auszusetzen oder hinzuzufügen. In einem solchen Falle, werden die Bürger Sunagakures benachrichtigt.
MfG,
Kana Sato